Das DiGA-Verzeichnis und seine (Marketing-) Relevanz
Das DiGA-Verzeichnis und seine (Marketing-) Relevanz
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll.
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es im Bereich des Marketings genutzt werden?
Was ist das DiGA-Verzeichnis?
Das DiGa-Verzeichnis listet alle digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) auf, die das Prüfverfahren beim BfArM erfolgreich durchlaufen haben und enthält umfangreiche Informationen bezüglich deren Leistungen und Eigenschaften. Demnach ermöglicht das Verzeichnis eine vertrauensvolle Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen für Versicherte und Leistungserbringer.
Welche Inhalte Hat Das Diga-Verzeichnis?
Das DiGA-Verzeichnis enthält Basisdaten und Informationen zu den jeweiligen Medizinprodukten, wie beispielsweise Gebrauchsanweisungen. Außerdem können die digitalen Gesundheitsanwendungen und deren Hersteller anhand dieser Informationen eindeutig identifiziert werden.
Des Weiteren beinhaltet das Verzeichnis gezielt Informationen für Versicherte und Patienten sowie für Leistungserbringer. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine digitale Gesundheitsanwendung von der Krankenkasse ohne ein ärztliches Rezept verordnet zu bekommen. In diesem Fall unterstützt das DiGA-Verzeichnis die Versicherten beim Finden und Vergleichen geeigneter Gesundheitsanwendungen. Auch Leistungserbringer, wie Ärzte und Psychotherapeuten, können die im Verzeichnis enthaltenen Informationen nutzen, um ihren Patienten passende digitale Gesundheitsanwendungen zu verordnen. Sie können zudem erkennen, ob weitere Maßnahmen zu den entsprechenden Verordnungen erforderlich sind.
Das DiGA-Verzeichnis beinhaltet weiterhin medizinische Fachinformationen, wie zum Beispiel Studien, die vor allem an Verbände oder medizinische Fachgesellschaften gerichtet sind. Diese Institutionen können anhand ihrer Expertise und den im Verzeichnis enthaltenen Informationen die jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendungen bewerten und weiterempfehlen. So können Versicherte, Ärzte und andere Zielgruppen bei der Auswahl der passenden Gesundheitsanwendungen unterstützt werden.
Im DiGA-Verzeichnis sind außerdem technische Informationen aufgeführt. Diese stellen sicher, dass Versicherte die digitalen Gesundheitsanwendungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geräten auch nutzen können.
Wie wird Man ins DiGA-Verzeichnis Aufgenommen?
Um ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen interessierte Hersteller einen elektronischen Antrag beim BfArM stellen. Dem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, die bestätigen, dass die digitalen Gesundheitsanwendungen den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität und Datenschutz gerecht werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Gesundheitsanwendungen positive Versorgungseffekte, also einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Verfahrensverbesserung, aufweisen. Das BfArM entscheidet im Anschluss über die Aufnahme ins DiGa-Verzeichnis. Sobald eine digitale Gesundheitsanwendung ins Verzeichnis aufgenommen wird, gilt eine flächendeckende Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Demnach können mehr als 170.000 Ärzte und Psychotherapeuten die digitalen Gesundheitsaufwendungen an circa 73.000.000 Versicherte verordnen. Des Weiteren können die digitalen Gesundheitsaufwendungen auch ohne Verordnung von allen gesetzlichen Krankenkassen genehmigt werden.
Warum Kann Das DiGA-Verzeichnis für den Bereich des Marketings Relevant sein?
Zusätzlich zu den oben genannten Eigenschaften hat das DiGA-Verzeichnis das Potential zu einem wirkungsvollen Marketing-Instrument zu werden. Das Verzeichnis wird früher oder später eine Vielzahl an digitalen Gesundheitsanwendungen enthalten. Aus diesem Grund kann es für die Hersteller der unterschiedlichen Apps vorteilhaft sein von App-Store-Optimierungen Gebrauch zu machen. Das Ziel dieser Optimierungsprozesse ist es, eine höhere Platzierung in den App-Stores zu erhalten, um aus der Vielzahl an Angeboten herauszustechen. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Optimierung des Suchrankings ist die Auswahl der richtigen Keywords. Hierfür ist eine gründliche Recherche zwingend notwendig, da gute Keywords neben einem hohen Suchvolumen auch einen Bezug zu den jeweiligen Apps aufweisen sollten. Hinzukommend sollten sich die Hersteller der digitalen Gesundheitsanwendungen über die Platzierung der Keywords Gedanken machen. Keywords können im Namen oder Untertitel der App, aber auch in der Beschreibung oder im Werbetext sehr effektiv sein. Zudem sorgt das verwendete Bild- und Videomaterial für Aufmerksamkeit.
Sehen auch Sie das DiGA-Verzeichnis als wirkungsvolles Marketing-Instrument? Benötigen Sie Unterstützung im Bereich der App-Store-Optimierung? Haben Sie sonstige Fragen oder Anregungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Austausch.
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