So bringen Sie den Nachweis positiver Versorgungseffekte für Ihre digitale Gesundheitsanwendung
So bringen Sie den Nachweis positiver Versorgungseffekte für Ihre digitale Gesundheitsanwendung
Hersteller, die mit Ihren digitalen Gesundheitsanwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, sind dazu verpflichtet, zunächst deren positive Versorgungseffekte nachzuweisen.
Methodenauswahl der Studie
Ob die Studien klinischer, epidemiologischer Natur oder gar nach Methoden anderer Wissenschaftsbereiche wie der Versorgungsforschung der Sozialforschung sind, spielt hierbei keine Rolle. Voraussetzung ist jedoch, dass es quantitative vergleichende Studien sind und dass die gewählte Methodik adäquat zum gewählten Untersuchungsgegenstand ist.
Durchführungsort der Studie
Nach der offenen Methodenauswahl ist der Ort der Durchführung der Studie relativ streng auf Deutschland festgelegt worden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Studienergebnisse ausreichend aussagekräftig und nachvollziehbar sind. Nur mit genügend Nachweisen für eine Vergleichbarkeit der Versorgungssituation können im Einzelfall auch Studien, die ganz oder teilweise in Staaten außerhalb Deutschlands durchgeführt wurden, genehmigt werden.
Eintragung in ein Studienregister
- Das Studienregister ist ein Primärregister (Das anerkannte Primärregister für Deutschland ist das Deutsche Register klinischer Studien (DRKS) beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) oder
- Das Studienregister ist ein Partnerregister der World Health Organisation International Clinical Trials Registry Platform oder
- Das Studienregister ist ein Datenlieferant der World Health Organisation International Clinical Trials Registry Platform.