1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Apoeazy, c/o Hippokrates Service GmbH („Apoeazy“ oder „wir/uns“) treten
mit Wirkung zum 01.3.2024 in Kraft und ersetzen unsere bis dahin gültigen AGB. Unsere Lieferungen, Leistungen und sonstigen
vertraglichen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten neben allen künftigen
Geschäftsbeziehungen auch für alle laufenden Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe der Ziffer 2.3.
1.2. Diese AGB gelten grundsätzlich sowohl gegenüber privaten Endverbrauchern („Bestellern“), als auch gegenüber Unternehmen
(„Beratern“).
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Versorgungsportals für Apotheken und deren Bestellern, der Service zur Lieferung
von Pflegehilfsmitteln (Pflegeboxen) zur ambulanten Pflege gegenüber Bestellern, der Service zur Bereitstellung von Packleistungen für
Apotheken, sowie der Einkauf von Serviceleistungen bei Beratern, die Apoeazy bei der Beratung von Bestellern zu den Lieferverträgen von
Pflegehilfsmittel unterstützen.
2.2. Alle Angaben zu den Pflegehilfsmitteln und Preisen vor Vertragsschluss sind freibleibend und unverbindlich. Produktabbildungen
müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen
der von Apoeazy unabhängigen Hersteller zu Veränderungen im Aussehen von Produkten kommen. Mängelansprüche bestehen insoweit
nicht, als die Veränderungen der Produkte für den Besteller in Hinblick auf ihren Zweck und Nutzen zumutbar sind.
2.3. Durch eine veränderte Gesetzgebung oder andere wesentliche Gründe können Änderungen des Inhalts der zwischen Apoeazy und
dem Besteller bzw. dem Berater bestehenden Verträge, einschließlich dieser AGB, nötig werden. Diese werden dem Besteller bzw. den
Berater mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier (4) Wochen schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax) angezeigt. Solche
Änderungen können auch aufgrund einer Änderung im Sortiment der Hersteller oder einer Produktumstellung bei Apoeazy notwendig
werden. Apoeazy wird den Besteller bzw. den Berater über den Grund der notwendig werdenden Vertragsänderung informieren.
Widerspricht der Besteller oder der Berater nicht innerhalb von sechs (4) Wochen nach Erhalt der geänderten Vertragsbedingungen
gegenüber Apoeazy schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax), geltend die Änderungen als genehmigt.
2.4. Die bestellten und gelieferten Pflegehilfsmittel sind nur für den persönlichen Gebrauch des Bestellers im Rahmen der ambulanten
Pflege bestimmt. Der gewerbliche Weiterverkauf an Dritte ist nicht gestattet.
2.5. Der Vertrag mit einem Berater hat die Beratung und Aufklärung von Bestellern über die Funktionsweise der Apoeazy
Versorgungsplattform, den Inhalt der Pflegeboxen sowie eine etwaige Kostentragung nach Maßgabe der Ziffer 3.2 zum Gegenstand.
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Servicevertrag zwischen Apoeazy und dem Besteller wird wie folgt geschlossen:
3.1.1. Der Besteller stellt Apoeazy bei Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Liefervertrages wahrheitsgemäße Informationen über
seine persönliche Versorgungssituation mit Hilfsmitteln (Name, Anschrift, Versichertennummer, mindestens Pflegegrad 1 etc.) zur
Verfügung („Persönliche Informationen“). Etwaige Änderungen im Versicherungsstatus bzw. der Pflegegradeinstufung sowie sonstige
Änderungen der „Persönlichen Informationen” hat der Besteller Apoeazy innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich
mitzuteilen. Im Fall einer nicht rechtzeitigen oder unterlassenen Mitteilung, ist der Besteller gegenüber Apoeazy zum Schadensersatz
verpflichtet, wenn und soweit die Pflegekasse aufgrund der nicht gemeldeten Veränderungen Apoeazy nicht sämtliche Kosten für die
gelieferten medizinischen Pflegehilfsmittel erstattet.
3.1.2. Der Besteller kann das Angebot persönlich abgegeben oder einen Dritten mit der Bestellung in seinem Namen beauftragen. Die
Bevollmächtigung des Dritten ist im Auftragsdokument oder durch separate Vollmacht nachzuweisen.
3.1.3. Der Besteller gibt ein Angebot ab, das von Apoeazy angenommen wird. Einen Anspruch auf Annahme des Vertrages durch Apoeazy
hat der Besteller nicht. Der Besteller hat folgende Möglichkeiten, ein Angebot abzugeben:
3.1.3.1. Am Telefon: Der Besteller gibt seine Bestellung im Rahmen eines Telefonts mit Apoeazy ab, wobei er den Inhalt seiner Bestellung
so detailliert wie möglich unter Berücksichtigung seiner Bedarfssituation festgelegt hat. Apoeazy berät den Besteller bei Bedarf, wenn dieser
nicht bereits von dem Berater umfassend beraten wurde. Apoeazy stellte dem Besteller eine Zusammenfassung seiner Bestellung per EMail
zur Verfügung.
3.1.3.2. Auf der Webseite: Der Besteller kann auf der Webseite „apoeazy.de“ durch Ausfüllen des dort abrufbaren Bestellformulars ein
Angebot auf Bestellung einer Pflegebox abgeben. Durch die Bestätigung des Buttons „Jetzt bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches
Angebot ab.
3.1.3.3. Wenn eine Kostenübernahmeerklärung zugesendet wird, gilt folgender Ablauf:
Die Zusendung der Bewilligung der gesetzlichen Pflegekasse des Bestellers auf Übernahme der Kosten der medizinisch notwendigen
Pflegehilfsmittel an Apoeazy (Kopie oder Original) stellt ein verbindliches Angebot auf Lieferung der in der Bewilligung spezifizierten
Pflegehilfsmittel dar. Wenn die Kostenübernahmeerklärung an eine Apotheke oder einen anderen Leistungspartner geht, gilt die Apotheke
oder der Leistungspartner als Leistungserbringer mit allen Rechten und Pflichten.
3.1.3.4. Schriftlich per E-Mail, Post oder Fax: Der Besteller kann sein Angebot formlos per E-Mail, Post oder Fax an die Apoeazy richten,
dass die Persönlichen Informationen des Bestellers enthalten sollte.
3.1.4. Unsere Internetpräsenz als solche, insbesondere die Darstellung der Pflegeboxen und einzelner Pflegeprodukte auf apoeazy.de,
stellt kein bindendes Angebot von Seiten der Apoeazy dar.
3.1.5. Apoeazy nimmt das Angebot des Bestellers an, indem wir dem Besteller eine Versandbestätigung oder ein separates Schreiben über
die Annahme per E-Mail oder per Post zusenden, oder die bestellte Pflegebox dem Besteller ohne weitere Bestätigung zusenden.
3.2. Die gesetzlich versicherten Besteller werden von dem Berater oder Apoeazy im Rahmen des Bestellprozesses umfassend darüber
informiert, dass die Pflegekasse die Kosten nur für diejenigen Pflegehilfsmittel und in dem finanziellen Umfang übernimmt, für die die
Pflegekassen eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat. Der Besteller hat den Erhalt der Information zu bestätigen.
3.3. Die zu liefernden Mengen richten sich nach dem in der Kostenübernahmeerklärung angegeben oder in der Bestellung angegebenen
Umfang der Pflegehilfsmittel. Die Mengen, die der Besteller über den in der Kostenübernahmeerklärung der gesetzlichen Pflegekassen
angegebenen Bedarf hinaus bestellt sowie etwaige Sonderwünsche, hat der Besteller selbst zu bezahlen (Ziffer 6.1).
3.4. Der Servicevertrag zwischen Apoeazy und einem Berater und/oder einem anderen Leistungspartner kommt durch Unterzeichnung
des dafür vorgesehenen Vertragsmusters zwischen Apoeazy, dem Leistungspartner und/oder dem Berater zustande.
4. Vertragslaufzeit
4.1. Je nach Angebot des Bestellers und bei gesetzlich Versicherten abhängig von der Kostenübernahmeerklärung der zuständigen
Pflegekasse wird der Vertrag zwischen Apoeazy und dem Besteller ohne feste Laufzeit oder mit fester Laufzeit geschlossen. Die Parteien
können auch Lieferungen in regelmäßigen Abständen (eine Lieferung pro Monat) oder die unregelmäßige Lieferung einzelner Pflegeboxen
auf Abruf durch den Besteller vereinbaren.
4.1.1. Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet der Vertrag nach Ablauf der festen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4.1.2. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit besteht die Verpflichtung des Bestellers zur Abnahme von mindestens einer (1) Pflegebox, es sei
denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Pflegeboxen für gesetzlich Versicherte liefert Apoeazy in regelmäßigen Abständen
(eine Lieferung pro Monat) oder auf Abruf des Bestellers, wenn und solange eine Bewilligung der gesetzlichen Pflegekasse vorliegt. Wenn
eine Kostenübernahmeerklärung bei Angebotsannahme durch Apoeazy noch nicht vorlag, liefert Apoeazy – ohne dass eine Rechtspflicht
dazu besteht – maximal eine (1) Pflegebox, es sei denn die gesetzliche Pflegekasse hat die Bewilligung zur Kostenübernahme vor der ersten
Lieferung abgelehnt. Bei Nichtvorlage der Kostenübernahmeerklärung durch die Pflegekasse nach Lieferung einer (1) Pflegebox oder bei
Ablehnung oder Rücknahme der Kostenübernahmeerklärung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch eine
Vertragspartei bedarf. Für die erste bzw. bis zur Ablehnung oder Rücknahme gelieferten Pflegeboxen gilt Ziffer 6.1. Für weitere Lieferungen
von Pflegeboxen auf Selbstzahler-Basis bedarf es eines ausdrücklichen neuen Angebots des Bestellers.
4.2. Der Besteller und wir können Lieferverträge mit und ohne feste Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende
des Monats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung ist in Textform (E-Mail oder
Fax) oder schriftlich per Post zu erklären.
4.3. Die Lieferungen erfolgen im Inland frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges.
4.4. Bestellungen werden im Allgemeinen und, wenn nichts Abweichendes zwischen Apoeazy und dem Besteller vereinbart ist,
unverzüglich ausgeführt.
Sofern im Einzelfall aufgrund besonderer, durch Apoeazy nicht zu vertretenden Umstände keine unverzügliche Lieferung der
Gesamtbestellung möglich ist, werden wir den Besteller darüber unverzüglich informieren und diesem den neuen Liefertermin und den
Umfang einer etwaigen zwischenzeitlichen Teillieferung mitteilen. Wir tragen die durch die Teillieferung entstandenen Mehrkosten. Ist die
Gesamtleistung aufgrund durch Apoeazy nicht zu vertretende Umstände auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, wird Apoeazy von seiner Lieferpflicht frei. Die Kostentragung entfällt; eine bereits erbrachte Zahlung durch die Pflegekasse oder den Besteller wird durch
Apoeazy unverzüglich erstattet.
4.5. Eine feste Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax) zwischen den Parteien
vereinbart wurde.
4.6. Die Pflegebox enthält Produkte von Herstellern, mit denen Apoeazy vertragliche Beziehungen unterhält. Eine Verpflichtung von
Apoeazy, sich bei anderen Fremdlieferanten einzudecken, besteht nicht.
4.7. Eine Lieferverpflichtung von Apoeazy entfällt im Falle von höherer Gewalt für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.
Höhere Gewalt liegt insbesondere in Fällen von Kriegen, Überschwemmungen, Brandschäden, Streiks, Aussperrungen, Pandemien und
Endemie vor. Apoeazy wird den Besteller und die Leistungspartner unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des
Leistungshindernisses informieren. Überschreiten die sich daraus ergebenden Lieferverzögerungen den Zeitraum von sechs (6) Wochen,
sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges den Vertrag zu kündigen. Darüber hinaus gehende
Ansprüche bestehen nicht.
5. Widerrufsrecht für Besteller
WIDERRUFSBELEHRUNG
5.1. Widerrufsrecht
Besteller haben das Recht, ohne Angabe von Gründen den mit der Apoeazy abgeschlossenen Liefervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter die Pflegebox oder die letzte Teillieferung
der ersten Lieferung in Besitz genommen haben bzw. hat.
Das Widerrufsrecht ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss,
den Liefervertrag zu widerrufen, gegenüber uns, der
Apoeazy c/o Hippokrates Service GmbH
Oberndorfer Str. 7
85777 Fahrenzhausen
Telefax: 08133/9320-60
E-Mail: info@apoeazy.de
auszuüben. Dafür kann das unter Ziffer 5.3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden werden, das jedoch nicht verpflichtend
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist abgesendet wird.
5.2. Folgen des Widerrufs
5.2.1. Wenn der Liefervertrag von dem Besteller widerrufen wird, haben wir alle vom Besteller erhaltenen Zahlungen, ausschließlich der
zusätzlichen Kosten, die sich ggf. aus der gewählten Zahlungsart ergeben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
5.2.2. Der Besteller hat die erhaltenen Produkte unverzüglich und vollständig und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab
dem Tag, an dem der Widerruf des Liefervertrags ausgeübt wurde, an die unter Ziffer 5.1 genannte Versandadresse von Apoeazy
zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Produkte vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der
Rücksendung der Waren. Der Besteller muss für einen etwaigen Wertverlust der Produkte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
5.3. Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, kann zu diesem Zweck das folgende Formular ausgefüllt und zurückgesandt werden an:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Apoeazy c/o Hippokrates Service GmbH
Oberndorfer Str. 7
85777 Fahrenzhausen
E-Mail: info@apoeazy.de Telefax: 08133/9320-60
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellte Ware:
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
5.4. Ausschluss des Widerrufs
5.4.1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Produkten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung
eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher/Besteller maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers/Bestellers zugeschnitten sind;
5.4.2. zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
5.4.3. zur Lieferung versiegelter Waren und Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
6. Zahlung von Rechnungen sowie etwaige Zuzahlungspflichten
6.1. Bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch die gesetzliche Pflegekasse rechnet der beauftragte Servicepartner oder
Leistungserbringer bis zur Höhe des bewilligten Betrages direkt mit der Pflegekasse ab. Darüber hinausgehende Kosten oder Kosten für
Bestellungen, die nicht von der Pflegekasse genehmigt werden, hat der Besteller selbst zu tragen (vgl. Ziffer 3.3), einschließlich etwaiger
Zuzahlungen. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und etwaigen Vorgaben der
zuständigen Pflegekasse.
6.2. Die gegenüber dem Besteller gestellten Rechnungen des Leistungserbringers und/oder Servicepartners sind innerhalb der mit
Rechnungsstellung kalendermäßig gesetzten Frist ohne jeden Abzug zu bezahlen.
6.2.1. Der Besteller kann Apoeazy bis auf Widerruf die Berechtigung erteilen, den jeweils fälligen Rechnungsbetrag per Bankeinzug
abzubuchen. Für diesen Fall erfolgt der Bankeinzug jeweils zu dem auf der Rechnung unter „Zahlungsbedingungen“ angegebenen SEPALastschrift-
Datum.
6.2.2. Können die Forderungen von Apoeazy durch die Berechtigung zur Abbuchung per Bankeinzug nicht erfüllt werden oder erfolgt eine
Rückbuchung, ist Apoeazy berechtigt, die dabei angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen.
6.3. Bei Überschreitung der gegenüber dem Besteller geltenden Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie EUR 3,- Mahnkosten pro Mahnung
berechnet. Darüber hinaus behalten wir uns vor, weitere Lieferungen erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung auszuführen.
6.4. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Erfüllungsort für Zahlungen ist Fahrenzhausen
bei München. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist geben wir die Angelegenheit ohne weitere
Korrespondenz mit Ihnen zur Beitreibung ab, wodurch zu Lasten des Bestellers weitere Kosten und Gebühren entstehen können.
7. Gewährleistung und Haftung gegenüber Bestellern
7.1. Die Angaben in unseren Leistungsübersichten oder in sonstigem Informations- und Werbematerial sind keine Garantien für eine
besondere Beschaffenheit der Pflegehilfsmittel. Derartige Beschaffenheitsgarantien werden nur begründet, wenn sie schriftlich
ausdrücklich vereinbart werden.
7.2. Der Besteller hat die gelieferten Produkte unverzüglich bei Erhalt zu untersuchen; andernfalls gelten die Produkte als mangelfrei
angenommen. Mangelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Produkte – bei
verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung – schriftlich unter Beifügung von Belegen gegenüber Apoeazy erhoben werden.
7.3. Bei jeder Mängelrüge sind wir berechtigt, das beanstandete Produkt zu überprüfen. Hierzu können wir verlangen, dass das
beanstandete Produkt auf unsere Kosten an uns zurückgesandt oder beim Besteller abgeholt wird. Bei unaufgefordert, ohne Erhebung
einer Mangelrüge zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor.
7.4. Erweist sich die Mängelrüge als vorsätzlich oder grob fahrlässig ungerechtfertigt, behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung
des Ersatzes aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen vor.
7.5. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, oder Transport durch den Besteller
entstanden sind, es sei denn diese Schäden sind auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen.
7.6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten der Besteller und Berater werden unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig, erhoben, EDVmäßig
gespeichert und verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung in der jeweils geltenden Fassung (abrufbar
auf unserer Website www.apoeazy.de).
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens. Diese Gerichtsstandklausel gilt nicht gegenüber dem
Besteller (Verbraucher); insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Deutsches Recht
Sämtliche unter Einschluss dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie
sonstiger Regelungen zum Internationalen Privatrecht sind ausgeschlossen.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für eine
Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Ziffer 2.3 bleibt davon unberührt. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen Dritter ist ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
11.2. Ist eine vertragliche Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.